Dieser Workshop möchte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Existenzminimum von Asylsuchenden nachzeichnen und aufzeigen, wie sich verfassungsrechtliche Argumente in der Beratungssituation einsetzen lassen. Neben den Auswirkungen der Entscheidung zur Sonderbedarfsstufe auf die Rechtspraxis ist hierbei auch auf das anhängige Verfahren beim BVerfG zur Bemessung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG sowie auf die bislang ungeklärte Frage der Verfassungsmäßigkeit der Leistungseinschränkungen nach § 1a AsylbLG einzugehen.
Referent: Julian Seidl (Wissenschaftlicher Mitarbeiter Goethe-Universität Frankfurt a.M.)
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