Geflüchtete Menschen mit besonderen Schutzbedarfen, wie Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung, und mehr, haben besondere Rechte. Auf ihre Situationen muss im Asylverfahren Rücksicht genommen werden. Dies setzt voraus, dass die besondere Schutzbedürftigkeit überhaupt erkannt werden. Die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Asylantragstellenden ist elementar, um die Wahrung der Rechte der Asylantragstellenden im Asylverfahren sicher zu stellen. Erst so können die Verfahren der Situation angepasst, besondere Bedürfnisse bei den Aufnahmebedingungen und die nötige Betreuung und Behandlung eingeleitet werden.
Dafür ist eine gute Zusammenarbeit und ein Informationsaustausch zwischen allen am Asylverfahren Beteiligten und Fachberatungsstellen und -diensten unerlässlich.
Daher ist das Projekt SENSA ins Leben gerufen worden. Dieses Projekt macht es sich zum generellen Ziel alle Verfahren zu unterstützen, die mit den unterschiedlichen besonderen Schutzbedarfen des Asylverfahrens zusammenhängen. Darunter zählen Identifikationsverfahren, Fachberatungsdienst, usw. Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Weitere Informationen zum Projekt, Angebot und zu Kontaktpersonen finden Sie unter den folgenden Links für Sachsen-Anhalt und Thüringen