Mit Verabschiedung der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag ein zeitgemäßes Einbürgerungsrecht geschaffen – ein weiterer Baustein für ein modernes Einwanderungsland. Ende Juni ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung. Wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist eine zentrale Website des Bundes. Unter www.einbürgerung.de finden Interessierte Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Ferner bietet die Website diverse Tools, wie zum Beispiel ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte überprüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
Daneben gibt es eine Broschüre mit umfassenden Informationen zur Einbürgerung und zum Verfahren sowie eine Kurzversion als Flyer. Beides kann über das Publikationsportal der Bundesregierung www.publikationen-bundesregierung.de bestellt werden. Auf Social Media wirkt die Integrationsbeauftragte mit dem Format „Fakt-statt-Fake“ Falschinformationen entgegen. Sie beantwortet Fragen der Nutzer*innen im Format „Ask Me Anything“. Daneben kommen auch Menschen zu Wort, die bereits eingebürgert sind und von ihren Erfahrungen erzählen.