Neues Einbürgerungsrecht in Kraft

Mit Verabschiedung der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag ein zeitgemäßes Einbürgerungsrecht geschaffen – ein weiterer Baustein für ein modernes Einwanderungsland. Ende Juni ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung, unter anderem über eine zentrale Website des Bundes und Social Media Kanäle.