Eine Voraussetzung für einen Aufenthalt über das Chancen-Aufenthaltsrecht hinaus ist, dass Zugewanderte sich in deutscher Sprache verständigen können. Dafür ist ein Nachweis von Sprachkenntnissen auf der Stufe A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich. Diese Sprachkenntnisse können nun über einen Test beim Landesverband der Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt nachgewiesen werden.
Sie haben bereits Deutschkenntnisse auf einem Niveau von A2 oder höher, haben aber noch keinen Test gemacht und auch keine deutsche Ausbildung?
Dann können Sie sich hier für einen Sprachtest anmelden.
Dazu benötigen Sie:
- ein ausgefülltes und selbst unterschriebenes Anmeldeformular
- eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthalt)
- Kopie vom Ausweis / Pass mit Bild
Nach Prüfung Ihrer Anmelde-Unterlagen informiert der Verband der Volkshochschulen Sie, ob Sie an der Sprachstandsfeststellung teilnehmen können.
Wenn ja, erhalten Sie eine Einladung zum Test mit Termin und Ortsangabe.
Das Projekt ist gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt.