Viele Mieter:innen müssen in den kommenden Monaten mit deutlich höheren Betriebskosten rechnen. Solche unerwarteten Ausgaben stellen für fast ein Drittel der Menschen aufgrund fehlender Reserven jedoch eine erhebliche Belastung dar. Auch aus diesem Grund ist zum 1. Januar 2023 eine Reform des Wohngeldes in Kraft getreten. Nach der neuen Reform haben etwa zwei Millionen Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld, statt wie bisher nur 600.000. Unter anderem werden darin die stark gestiegenen Heizkosten berücksichtigt. Das ausgeweitete Wohngeld kann Mieter:innen außerdem vor der Kündigung des Mietvertrages oder der Sperrung von Strom oder Gas schützen.

Konkret bedeutet das für Sie: Wenn Sie bisher aufgrund Ihrer Wohnsituation und Ihres Einkommens keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, kann es sein, dass Ihnen ab dem 01. Januar 2023 doch Wohngeld zusteht. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, (erneut) einen Antrag zu stellen.

Informationen in verschiedenen Sprachen zum Thema Wohngeld und seiner Beantragung finden Sie auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes.