Presssemitteilung vom 19. November 2024: Die Integrationsbeauftragten der Länder und der Bundesregierung appellieren an Bund, Länder und Kommunen, für gute Zuwanderungs- und Integrationsbedingungen zu sorgen. „Deutschland hat in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, z.B. mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Öffnung der Integrationskurse und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Jetzt gilt es, diese Errungenschaften zu sichern und weiter gemeinsam an einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu arbeiten. […] Gesetze und Verordnungen alleine reichen aber nicht. Es bedarf einer Haltung aller, die klar und eindeutig sagt: Wir betrachten Einwanderung und Vielfalt als einen Gewinn für unsere Gesellschaft! Eine solche Haltung erwarten wir auch im kommenden Bundestagswahlkampf und von der künftigen Bundesregierung“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Integrationsbeauftragten.

Staatssekretärin Susi Möbbeck, Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, ist Unterzeichnerin der Erklärung und betont: „Sachsen-Anhalt ist auf gelingende Zuwanderung angewiesen, um zukunftsfähig zu bleiben. Ohne eine von Staat und Zivilgesellschaft gelebte Willkommenskultur wird es nicht gelingen, Menschen aus dem Ausland zu überzeugen, nach Sachsen-Anhalt zu kommen. Menschen mit Migrationsgeschichte, die schon lange in unserem Bundesland leben und arbeiten, sind selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft und dürfen nicht ausgegrenzt werden. Rassismus darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.“

Berliner Erklärung der Integrationsbeauftragten der Länder und des Bundes im Wortlaut:
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Rund 30 Prozent unserer Bevölkerung haben eine Einwanderungsgeschichte. Wir sind ein Land der Vielfalt. Das Engagement vieler Menschen und Institutionen trägt maßgeblich zu Integration und Teilhabe bei. Deutschland profitiert von Einwanderung und ist in Zukunft darauf angewiesen.

Deutschland hat in den letzten Jahren Fortschritte erzielt, z.B. mit dem Chancenaufenthaltsrecht, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, der Öffnung der Integrationskurse und der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.

Jetzt gilt es, diese Errungenschaften zu sichern und weiter gemeinsam an einer modernen Einwanderungsgesellschaft zu arbeiten.

Die Frage, wie Integration gelingt, entscheidet sich maßgeblich in den Städten und Gemeinden. Damit sie diese wichtige Aufgabe weiter übernehmen können, benötigen sie Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Deutschland braucht eine krisenfeste Integrationsinfrastruktur, die Integration und Teilhabe von Anfang an ermöglicht. Denn gelingende Einwanderung ist eine Daueraufgabe. Es geht hierbei nicht nur um die Integration von Geflüchteten, sondern z.B. auch um EU-Arbeitnehmende und um Menschen, die über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu uns kommen. Bund und Länder sind gefordert, die Kommunen bei dieser Aufgabe dauerhaft und verlässlich zu unterstützen.

Gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern wird es sein, die integrationsbezogenen Leistungen so auszugestalten, dass sie effizienter ineinandergreifen. Im kommenden Jahr feiern wir 20-jähriges Jubiläum der Integrationskurse. Dieser Zeitpunkt soll zum Anlass genommen werden, die Integrationskurse verlässlich, auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren. Die Migrationsberatung des Bundes muss gesetzlich klarer verankert werden.

Wichtig ist, dass wir die Migrantinnen- und Migrantenorganisationen als zentrale Akteure in unserer Einwanderungsgesellschaft stärken. Ihre Expertise und Mitwirkung ist für die Gestaltung eines diversitätsorientierten Gemeinwohls von besonderer Bedeutung. Sie benötigen auf allen Ebenen mehr Repräsentanz, Teilhabe und eine auskömmliche Finanzierung.

Die aktuelle Asyldebatte bedient migrationsfeindliche Ressentiments und schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Integrationsbeauftragten bekräftigen, dass sie am grundgesetzlich gesicherten Recht auf Asyl festhalten und sich gegen jeden Versuch seiner Einschränkung wehren.

Integrationspolitisch wurden in den letzten Jahren wichtige Weichen dafür gestellt, dass Deutschland im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte Schritt halten kann. Gesetze und Verordnungen alleine reichen aber nicht. Es bedarf einer Haltung aller, die klar und eindeutig sagt: Wir betrachten Einwanderung und Vielfalt als einen Gewinn für unsere Gesellschaft! Eine solche Haltung erwarten wir auch im kommenden Bundestagswahlkampf und von der künftigen Bundesregierung.