Feststellung des Sprachniveaus für Menschen mit Chancenaufenthalt
Der Landesverband der Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt bietet Migrant*innen, die derzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) innehaben, die Möglichkeit, kostenlos einen Sprachtest zu absolvieren. Mit dem Testergebnis können die Sprachkenntnisse auf mindestens A2-Niveau bei den Ausländerbehörden nachgewiesen werden.