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Veranstaltungen

Aktueller Monat

Neuigkeiten

Mehrsprachige Begleitung in Kitas und Horten

Immer mehr Kinder wachsen in Magdeburg mit mehr als einer Sprache auf. Dies kann als Herausforderung, aber auch als Bereicherung, sowohl für die Kita-Kinder als auch für die pädagogischen Fachkräfte sein. Um diese Sprachenvielfalt gut zu begleiten und in der Kita als Gewinn zu erleben, gibt es in Magdeburg eine Vielzahl an Möglichkeiten. Das Vorleseangebot der Freiwilligenagentur Magdeburg "Es war ZWEImal" bietet Vorlesetandems, die in Kitas zu zweit zweisprachige Bücher vorlesen. Das mehrsprachige Vorlesen weckt schon bei den Kleinsten das Interesse an fremden Kulturen und die Lust auf Bücher. Freiwillige, die gern in einer Kita vorlesen möchten, aber auch pädagogische Fachkräfte, die gern ein Vorlesetandem für ihre Kita suchen, können sich gern bei der Freiwilligenagentur Magdeburg melden. Weitere Informationen unter folgendem Link.

Neues Einbürgerungsrecht in Kraft

Mit Verabschiedung der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag ein zeitgemäßes Einbürgerungsrecht geschaffen – ein weiterer Baustein für ein modernes Einwanderungsland. Ende Juni ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung, unter anderem über eine zentrale Website des Bundes und Social Media Kanäle.

Neue Lotsenfunktion der EU-Gleichbehandlungsstelle

Der Chatbot #fragdenlotsen von der EU Gleichbehandlungsstelle (EUGS) bietet Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern einen besonderen Service: Er berät in 11 verschiedenen Sprachen zu Themen wie Arbeit, Gesundheit, Sprachkurse, Wohnen, staatliche Unterstützung sowie Einreise und Aufenthalt. Er ist mit dem Aufrufen der Startseite der EU-GS erreichbar und deckt eine Vielzahl an Themen ab, die erfragt werden können.

Feststellung des Sprachniveaus für Menschen mit Chancenaufenthalt

Der Landesverband der Volkshochschulen in Sachsen-Anhalt bietet Migrant*innen, die derzeit eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Aufenthaltsgesetz) innehaben, die Möglichkeit, kostenlos einen Sprachtest zu absolvieren. Mit dem Testergebnis können die Sprachkenntnisse auf mindestens A2-Niveau bei den Ausländerbehörden nachgewiesen werden.

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