Das „Netzwerk Berlin hilft“ informiert in einer Übersicht über die Änderungen im Aufenthaltsgesetz, das seit dem 1. März 2020 durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz an einigen Stellen geändert wurde. Die §§ 16 bis 20 für Aufenthaltserlaubnisse zur Ausbildung und zur Erwerbstätigkeit wurden dabei neu sortiert und neu gefasst.
Da an vielen Stellen, wie zu Beispiel veralteten Fachartikeln noch Bezug auf die bisherige Fassung genommen wird, soll diese Gegenüberstellung beim richtigen Zuordnen helfen:
Netzwerk Berlin hilft