
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt zukünftig im größeren Umfang Arbeitsgelegenheiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz in Magdeburg zu realisieren. Asylsuchende sollen bei gemeinnützigen Trägern und in der Stadtverwaltung vermehrt unterstützend eingesetzt werden. Nach §5 Absatz 1 AsylbLG können Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern eingerichtet werden, soweit das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das Angebot der Arbeitsgelegenheiten soll genutzt werden, um im begrenzten Maß einen Beschäftigungsersatz zu schaffen und die Personen sozial und mittelfristig beruflich zu integrieren.
Mehr Information im: Anlage1_Informationsblatt-Asyl.
Um Sie umfassend zu informieren und mit Ihnen in den Austausch zu treten, wird eine Informationsveranstaltung am Dienstag, den 09.06.2026 um 17.00 in der Ratsdiele (Altes Rathaus, Alter Markt 4) angeboten. Anmeldung erforderlich bis 02.06.2026 bei Herrn Resendiz: juan-jose.resendiz@stadt.magdeburg.de
Telefon 0391 540-3620
Einladung zur Informationsveranstaltung: 19.05.26_PA_BG_V_Bedarfsermittlung_AGH_an_gemeinnützige_Vereine_LHS_Magdeburg.