Sie sind gerade aus der Ukraine nach Magdeburg gekommen? Sie unterstützen ukrainische Menschen beim Ankommen? Hier finden Sie erste Antworten.

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Zu manchen Themen gibt es unter Materialien und Links auch mehrsprachige Infoblätter. Klicken Sie einfach auf den Link und Sie kommen auf die richtige Seite.

Orientierung | Beratung | Wohnen

Beratung für Menschen aus der Ukraine in Magdeburg und den Landkreisen Salzlandkreis, Harz, Börde, Jerichower Land, Stendal und Altmarkkreis-Salzwedel.

Hotline: 0391 537 1225 (Montag – Freitag 08:00-18:00 Uhr)
E-Mail: ukraine@agsa.de

Beratung für Menschen aus der Ukraine in Halle (Saale) sowie Dessau-Roßlau und den Landkreisen Wittenberg, Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis und Burgenlandkreis

Hotline: 0345 213 893 99 (Montag – Freitag 08:00 – 18:00 Uhr)
E-Mail: koordinierungsstelle@lamsa.de

Ab dem 1. September 2022 gilt, dass Menschen aus der Ukraine nur für 90 Tage ab erstmaliger Einreise ohne Aufenthaltstitel in Deutschland verweilen können. Bleiben Sie länger als 90 Tage in Deutschland, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Magdeburg stellen.

Informationen zu weiteren aufenthaltsrechtlichen Fragen von Minor

Neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine können nur noch aus besonderen Gründen in Magdeburg bleiben.

Besondere Gründe sind:

  • Sie haben enge Verwandte in Magdeburg (Ehepartner, Kinder)
  • Sie haben in Magdeburg enge Verwandte, die von Ihnen gepflegt werden müssen
  • Sie haben einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag in Magdeburg

Nähere Informationen der Stadt Magdeburg erhalten Sie unter diesem Link.

Wenn Sie keine besonderen Gründe haben, um in Magdeburg bleiben zu dürfen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Sie registrieren sich bei der Ausländerbehörde der Stadt Magdeburg und werden über ein automatisches Verteilsystem (Anlaufbescheinigung) in ein anderes Bundesland.
  • Wenn Sie in Sachsen-Anhalt in einer Stadt in der Nähe bleiben wollen, sollten Sie sich gleich dort registrieren und nicht zuerst bei der Ausländerbehörde in Magdeburg vorsprechen.

Links zu den Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt:

Magdeburg

Dessau-Roßlau

Halle (Saale)

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Burgenlandkreis

Landkreis Mansfeld-Südharz

Saalekreis

Landkreis Stendal

Altmarkkreis Salzwedel

Landkreis Börde

Landkreis Harz

Salzlandkreis

Jerichower Land

Nein. Sie können keine Wohnung in Magdeburg anmieten, wenn Sie sich bei einer anderen Ausländerbehörde angemeldet haben. Bitte beachten: Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen umziehen.

Sie benötigen einen Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde. Registrieren Sie sich dazu bei der Ausländerbehörde.

Wenn Sie erwerbsfähig sind, das heißt in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen, dann melden Sie sich beim Jobcenter. Dort stellen Sie einen Antrag auf Grundsicherung Ihres Lebensunterhaltes (Bürgergeld).

Für den Antrag auf Bürgergeld gibt es auch eine Ausfüllhilfe des Jobcenters auf Ukrainisch.

Generell benötigt das Jobcenter folgende Unterlagen bei der Beantragung:

  • Kopie Reisepass
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG bzw. Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 AufenthG
  • Bescheid Asylbewerberleistung (soweit vorhanden)
  • Anmeldung Krankenkasse
  • Bankverbindung eines deutschen Kreditinstituts
  • Mietvertrag oder Nutzungsvereinbarung

Sie können den Antrag auch online stellen: www.jobcenter.digital

Sofern Sie nur eingeschränkt erwerbsfähig sind oder eine Altersrente beziehen, melden Sie sich beim Sozialamt. Für den Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII benötigt das Sozial- und Wohnungsamt zusätzlich:

  • Nachweis über Rente oder Erwerbsminderung

Weiter Informationen:

Sie müssen dem Jobcenter und anderen Behörden, bei denen Sie finanzielle Leistungen beziehen, mitteilen, wenn sich an Ihren persönlichen Verhältnissen etwas ändert. Dazu zählen:

  • Änderung Ihrer Postanschrift durch Umzug (dieser muss in vielen Fällen ohnehin
    vorab genehmigt werden)
  • Änderung Ihres Familienstandes (Ehe, Trennung, Scheidung, Schwangerschaft,
    Geburt eines Kindes)
  • Jemand aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft zieht aus oder jemand zieht in Ihre
    Wohnung ein
  • Sie fangen einen neuen Job, eine Weiterbildung oder ein Studium an
  • Aufgabe einer Beschäftigung bzw. einer Selbständigkeit
  • Ihr Einkommen oder Vermögen ändert sich (z.B. Lottogewinn, Erbmasse,
    Schenkungen)
  • Wenn Sie Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen Ihres Vermieters
    bekommen haben
  • Sie bekommen andere Sozialleistungen
  • Beginn und Ende einer Arbeitsunfähigkeit
  • Änderungen Ihrer gesundheitlichen Situation

Wenn Sie finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten, muss das Jobcenter dem Umzug zustimmen. Dazu schicken Sie eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter. Bei Zustimmung des Jobcenters haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe bei den Umzugskosten.

Wenn Sie eine Ortsabwesenheit (z.B. eine Reise) planen, stimmen Sie bitte Zeitraum und Dauer im Vorfeld mit Ihrem Arbeitsvermittler/ Ihrer Arbeitsvermittlerin ab. Bitte informieren Sie das Jobcenter oder das Sozialamt auch darüber, falls Sie in die Ukraine zurückkehren und nicht mehr in Deutschland leben möchten.

Sprache | Schule | Bildung

Offizielle Übersetzungen können Sie hier anfragen:

Übersetzungen für kleinere Alltagstexte, die keinerlei rechtlicher Prüfung bedürfen, können über die Erstberatungs-Hotline der agsa e.V. unter 0391 537 1225 angefragt werden.

Mit einer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde sind Sie berechtigt, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos.

Stellen Sie einen Antrag zur Teilnahme an einem Integrationskurs bei der für Sie zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Für Menschen aus Magdeburg ist dies:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 51J
Friedrich-List-Str. 3, 38820 Halberstadt
Telefon: 0911 943 17955
Mail: service@bamf.bund.de

Sprachcafés werden u.a. bei der Freiwilligenagentur-Magdeburg angeboten.

Kurs 1 bei Frau Schimpf: Jeden Dienstag | 15.00 – 17.00Uhr | im Kiezladen Tacheles | Sternstr. 30 in 39104 Magdeburg

Kurs 2 bei Frau Kaes: Jeden Dienstag | 15.00 – 17.30Uhr | im Malteser Stübchen Süd | Willi-Bredel-Str. 18 in 39120 Magdeburg

Kurs 3 bei Frau Scholz: Jeden Mittwoch | 10.00 – 11.30Uhr | im ASZ Olvenstedt | Bruno-Beye-Ring 3 in 39130 Magdeburg

Mehr Informationen und eine verbindliche Anmeldung per Mail über Katja.rink@freiwilligenagentur-magdeburg.de

Weitere Angebote erhalten Sie hier:

Für Schüler:innen gibt es einen Online-Kurs vom Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung, um erste Wörter zu lernen.

Die Servicestellen für Interkulturelles Lernen in Kitas und Schulen (IKL) haben Elternbroschüre Kita und Schule  (DEU-RUS) herausgegeben.

Weitere Informationen zu Kita und Schule:

  • Bildkarten mit Ukrainischen Untertiteln für den Schulunterricht in verschiedenen Fächern vom Auer-Verlag

Ausbildung | Praktika | Arbeit

Das hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragt oder bereits bekommen haben, dürfen Sie arbeiten. Sie dürfen sich auch selbständig machen. Nachdem Sie die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragt haben, bekommen Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Dort steht bereits, dass Sie arbeiten dürfen.

Solange Sie visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen Sie nicht arbeiten.

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist für die Steuererhebung wichtig.
Sozialleistungen werden grundsätzlich nicht versteuert; sie haben aber steuerliche
Auswirkungen. Die Identifikationsnummer wird auch für die Beantragung von Kindergeld
benötigt. Sie wird einmalig für jede Person vergeben. Dies geschieht meist automatisch bei Anmeldung in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Wenn Ihnen noch keine Steuer-ID
vorliegt, nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro o.ä.) auf.

Alle Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss haben einen Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation – unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.

Wie funktioniert Berufsausbildung in Deutschland? Neben allgemeinen Informationen zu Aufbau und Strukturen der dualen Ausbildung vermitteln beispielsweise Filme von GOVET ein Verständnis für das anwendungsbezogene Lernen in der deutschen Berufsausbildung.

Gesundheit | Hilfe in Notsituationen

Im folgenden Infoblatt erhalten Sie viele Informationen zum Thema „Krankenversorgung“ (mehrsprachig).

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Im folgenden Infoblatt erhalten Menschen mit Behinderung Informationen, Ansprechpartner:innen und hilfreiche Kontakte (mehrsprachig).

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Im folgenden Infoblatt erhalten Menschen mit psychischen Belastungen Informationen, Ansprechpartner:innen und hilfreiche Kontakte (mehrsprachig).

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Im folgenden Infoblatt erhalten Sie viele Informationen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach (Russisch und Deutsch).

In Deutschland haben alle Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, einen Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme (Infobroschüre: Wie helfen Hebammen? Deutsch und Russisch).

Eine Hebamme finden Sie über: Landesverband der Hebammen, Gynäkolog:innen, Geburtskliniken, Krankenkassen, GKV-Spitzenverband, ammely.de etc.

Der Verein Doulas in Deutschland e.V. bietet schwangeren Geflüchteten Hilfe bei der Geburtsvorbereitung und der Nachsorge an (Deutsch und Ukrainisch).

Hilfe für Schwangere in Not gibt es unter diesen Telefonnummern.

Im folgenden Infoblatt erhalten Sie viele Informationen zum Thema „Finanzielle Notsituationen“ (mehrsprachig).

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wenn Sie finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten, sind Sie gesetzlich krankenversichert und können zum Arzt gehen, wenn Sie krank sind. Die Kosten erstattet die Krankenkasse.

Erhalten Sie finanzielle Leistungen vom Sozialamt, erhalten Sie eine Krankenversichertenkarte und können zum Arzt gehen, wenn Sie krank sind. Die entstandenen Kosten werden vom Sozialamt übernommen.

In folgenden Infoblättern erhalten Sie viele Informationen zum Thema „Möbel, Kleidung und Hausrat„, „Bildung und Teilhabe“ und „Finanzielle Notsituationen„.

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Begegnung | Austausch | Freizeit

Im folgenden Infoblatt erhalten Sie viele Informationen zum Thema „Begegnung, Austausch und Freizeit“ (mehrsprachig).

weitere Informationen erhalten Sie hier:

Die Angler*innen-Plattform SIMFISCH hat Informationen zum Angeln in Deutschland auf Ukrainisch zusammengestellt.