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Ausbau von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in der Landeshauptstadt Magdeburg
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt zukünftig im größeren Umfang Arbeitsgelegenheiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz in Magdeburg zu realisieren. Asylsuchende sollen bei gemeinnützigen Trägern und in der Stadtverwaltung vermehrt unterstützend eingesetzt werden. Nach §5 Absatz 1 AsylbLG können Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern eingerichtet werden, soweit das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Das Angebot der Arbeitsgelegenheiten soll genutzt werden, um im begrenzten Maß einen Beschäftigungsersatz zu schaffen und die Personen sozial und mittelfristig beruflich zu integrieren.